Berufsgenossenschaftliche HautvorsorgeAktinische Keratosen bei Outdoor-Berufen

    Spezialisierte Vorsorge und Behandlung für beruflich bedingte Hautschäden durch UV-Strahlung – anerkannt als Berufskrankheit.

    Beratungstermin buchen

    BK 5103 – Anerkannte Berufskrankheit

    Berufskrankheit Hautkrebs

    Aktinische Keratosen und heller Hautkrebs werden bei Beschäftigten mit regelmäßiger Outdoor-Tätigkeit als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt. Betroffen sind insbesondere Berufsgruppen wie Bauarbeiter, Landwirte, Gärtner, Dachdecker, Straßenarbeiter und alle, die regelmäßig im Freien arbeiten.

    Wir sind spezialisiert auf die Diagnostik und Behandlung beruflich bedingter Hautschäden und unterstützen Sie bei der Dokumentation für Ihre Berufsgenossenschaft. Modernste Therapieverfahren stehen Ihnen zur Verfügung.

    Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und erstellen die notwendigen Gutachten für die Anerkennung als Berufskrankheit.

    Betroffene Berufsgruppen

    Baugewerbe

    Dachdecker, Zimmerer, Maurer, Bauarbeiter und Gerüstbauer

    Landwirtschaft

    Landwirte, Erntehelfer und Forstarbeiter

    Garten- und Landschaftsbau

    Gärtner, Landschaftsarchitekten und Friedhofsgärtner

    Straßenbau

    Straßenarbeiter, Vermessungstechniker und Baustellenleiter

    Sport und Freizeit

    Bademeister, Skilehrer, Sporttrainer und Bergführer

    Weitere Outdoor-Berufe

    Briefträger, Müllwerker, Marktverkäufer und Seeleute

    Was sind Aktinische Keratosen?

    Aktinische Keratosen sind raue, schuppige Hautstellen, die durch chronische UV-Exposition entstehen. Sie gelten als Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms (weißer Hautkrebs). Bei Outdoor-Berufen entstehen sie typischerweise an sonnenexponierten Stellen wie Kopf, Ohren, Nacken, Unterarmen und Handrücken.

    Typische Anzeichen sind:

    • Raue, sandpapierartige Hautstellen
    • Rötliche bis bräunliche Verfärbungen
    • Schuppige oder krustige Oberfläche
    • Meist an Stirn, Glatze, Ohren oder Händen

    Berufsgenossenschaftliche Anerkennung

    Seit 2015 ist Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung als Berufskrankheit BK 5103 anerkannt. Voraussetzung ist eine langjährige berufliche Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung. Wir unterstützen Sie bei:

    Erstdiagnose und Dokumentation der Hautveränderungen
    Erstellung der erforderlichen Gutachten
    Beratung zur Anzeige der Berufskrankheit
    Behandlung und Nachsorge auf Kosten der Berufsgenossenschaft

    Behandlungsmöglichkeiten

    Photodynamische Therapie

    Lichttherapie zur schonenden Behandlung großflächiger aktinischer Keratosen

    Kryotherapie

    Vereisung einzelner Läsionen mit flüssigem Stickstoff

    Operative Entfernung

    Chirurgische Abtragung bei fortgeschrittenen Veränderungen

    Topische Therapie

    Behandlung mit speziellen Cremes (z.B. Imiquimod, 5-FU)

    Prävention am Arbeitsplatz

    Sonnenschutz mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 50+)
    Schutzkleidung und Kopfbedeckung tragen
    Arbeit in Schattenzeiten planen (11-15 Uhr meiden)
    Regelmäßige Hautvorsorgeuntersuchungen
    Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln durch Arbeitgeber

    Häufig gestellte Fragen

    Beratung zur Berufsgenossenschaft?

    Vereinbaren Sie einen Termin bei Vestiderm. Wir prüfen Ihre Hautveränderungen und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen.

    Jetzt Termin buchen